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   VGH Baden-Württemberg, 14.04.1999 - 5 S 427/99   

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https://dejure.org/1999,13920
VGH Baden-Württemberg, 14.04.1999 - 5 S 427/99 (https://dejure.org/1999,13920)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.04.1999 - 5 S 427/99 (https://dejure.org/1999,13920)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. April 1999 - 5 S 427/99 (https://dejure.org/1999,13920)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Abgrenzung von Doppelhaus und selbständigem Haus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 1999, 234
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.1996 - 5 S 2572/95

    Zum Begriff des Doppelhauses

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.04.1999 - 5 S 427/99
    Gegen diese Bewertung des Verwaltungsgerichts richten sich die Angriffe im Zulassungsantrag; den rechtlichen Ausgangspunkt des Verwaltungsgerichts, daß für die Beurteilung, ob ein "Doppelhaus" vorliege, allein die funktionale Selbständigkeit der aneinander gebauten Gebäude maßgebend sei (vgl. dazu Urt. des Senats v. 25.6.1996 - 5 S 2572/95 -, BRS 58 Nr. 77 m.w.Nachw.), greift die Antragstellerin nicht an.

    Ein solches Merkmal ist insbesondere die Zugänglichkeit des Gebäudes (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.12.1995 - 4 B 245.95 -, NVwZ 1996, 787 zum Gebäudebegriff der BauNVO), der eine wesentliche, allerdings nicht notwendig ausschlaggebende Bedeutung zukommen muß, vor allem dann, wenn dieser die Gemeinsamkeit vermittelnde Bereich zwischen ansonsten funktional und konstruktiv selbständigen Wohneinheiten im Verhältnis zu anderen Teilen des Gebäudekomplexes nach Größe und Baumasse gering ist (vgl. Urt. des Senats v. 25.6.1996, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 6.2.1996 - 11 B 3046/95 -, NVwZ-RR 1997, 277; OVG Lüneburg, Urt. v. 21.4.1986 - 1 A 56/85 -, BRS 46 Nr. 98).

  • BVerwG, 13.12.1995 - 4 B 245.95

    Der Finanzmakler im reinen Wohngebiet

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.04.1999 - 5 S 427/99
    Ein solches Merkmal ist insbesondere die Zugänglichkeit des Gebäudes (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.12.1995 - 4 B 245.95 -, NVwZ 1996, 787 zum Gebäudebegriff der BauNVO), der eine wesentliche, allerdings nicht notwendig ausschlaggebende Bedeutung zukommen muß, vor allem dann, wenn dieser die Gemeinsamkeit vermittelnde Bereich zwischen ansonsten funktional und konstruktiv selbständigen Wohneinheiten im Verhältnis zu anderen Teilen des Gebäudekomplexes nach Größe und Baumasse gering ist (vgl. Urt. des Senats v. 25.6.1996, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 6.2.1996 - 11 B 3046/95 -, NVwZ-RR 1997, 277; OVG Lüneburg, Urt. v. 21.4.1986 - 1 A 56/85 -, BRS 46 Nr. 98).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.1996 - 11 B 3046/95

    Doppelhaus; Doppelhaushälfte; Nachbarschützende Festsetzungen; Festsetzung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.04.1999 - 5 S 427/99
    Ein solches Merkmal ist insbesondere die Zugänglichkeit des Gebäudes (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.12.1995 - 4 B 245.95 -, NVwZ 1996, 787 zum Gebäudebegriff der BauNVO), der eine wesentliche, allerdings nicht notwendig ausschlaggebende Bedeutung zukommen muß, vor allem dann, wenn dieser die Gemeinsamkeit vermittelnde Bereich zwischen ansonsten funktional und konstruktiv selbständigen Wohneinheiten im Verhältnis zu anderen Teilen des Gebäudekomplexes nach Größe und Baumasse gering ist (vgl. Urt. des Senats v. 25.6.1996, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 6.2.1996 - 11 B 3046/95 -, NVwZ-RR 1997, 277; OVG Lüneburg, Urt. v. 21.4.1986 - 1 A 56/85 -, BRS 46 Nr. 98).
  • BVerwG, 11.03.1991 - 4 B 4.91

    Einordnung einer Doppelhaushälfte als zwei funktional selbstständige

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.04.1999 - 5 S 427/99
    Für die Abgrenzung, ob zwei baulich miteinander verbundene Wohneinheiten funktional jeweils selbständige Häuser oder ein Doppelhaus im Sinne von § 22 Abs. 2 BauNVO darstellen, kommt es auf Merkmale an, die in tatsächlicher Hinsicht eine selbständige Nutzung erlauben (BVerwG, Beschl. v. 11.3.1991 - 4 B 4.91 -, Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 2).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.04.1986 - 1 A 56/85
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.04.1999 - 5 S 427/99
    Ein solches Merkmal ist insbesondere die Zugänglichkeit des Gebäudes (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.12.1995 - 4 B 245.95 -, NVwZ 1996, 787 zum Gebäudebegriff der BauNVO), der eine wesentliche, allerdings nicht notwendig ausschlaggebende Bedeutung zukommen muß, vor allem dann, wenn dieser die Gemeinsamkeit vermittelnde Bereich zwischen ansonsten funktional und konstruktiv selbständigen Wohneinheiten im Verhältnis zu anderen Teilen des Gebäudekomplexes nach Größe und Baumasse gering ist (vgl. Urt. des Senats v. 25.6.1996, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 6.2.1996 - 11 B 3046/95 -, NVwZ-RR 1997, 277; OVG Lüneburg, Urt. v. 21.4.1986 - 1 A 56/85 -, BRS 46 Nr. 98).
  • VGH Bayern, 21.07.2000 - 26 CS 00.1348

    Begriff des Doppelhauses)

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird diese Auffassung, soweit ersichtlich, nur noch vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (zuletzt wohl Beschluss vom 14.4.1999 VBlBW 2000, 25 = ZfBR 1999, 234 [nur L.S.]) vertreten und in der Literatur von Bielenberg in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB , Stand Juni 1997, § 22 BauNVO Rn 25 f. sowie - unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des VGH BW - von Boeddinghaus, BauNVO , 4. Aufl., § 22 Rn. 11.
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